Leistungen in Kindereinrichtungen

Sprachtherapie vor Ort 
für Kinder mit Integrationsstatus

Wir bieten Sprachtherapie direkt in Kindertagesstätten und Förderschulen für Kinder mit anerkanntem Integrationsstatus an. Diese Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen. Die Behandlung findet in enger Abstimmung mit den pädagogischen Fachkräften vor Ort statt.​

Gemäß der Heilmittel-Richtlinie (§ 11) ist die Durchführung der Therapie in Einrichtungen zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses:​

👉 Heilmittel-Richtlinie – Gemeinsamer Bundesausschuss

LRS-Früherkennung vor der Einschulung

Einige Kinder zeigen schon vor der Einschulung erste Hinweise auf Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben (Lese-Rechtschreib-Störung / LRS).

Mit einer gezielten Diagnostik erkennen wir frühzeitig Risiken – noch bevor Probleme in der Schule sichtbar werden. Wir nutzen dafür standardisierte, altersgerechte Testverfahren und beraten Sie individuell zu Fördermöglichkeiten und dem weiteren Vorgehen.

Die Finanzierung dieser Zusatzleistung erfolgt je nach Absprache z. B. über die Einrichtung, einen Träger oder privat. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich.

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