Privat versicherte Patienten erhalten ebenso wie gesetzlich Versicherte eine Verordnung für Logopädie/Sprachtherapie von ihrem behandelnden Arzt. Allerdings muss der Patient mit der jeweiligen privaten Krankenkasse klären, ob diese die Behandlungskosten übernimmt - in der Regel ist dies kein Problem.
Der Unterschied zu gesetzlich Versicherten besteht jedoch darin, dass der privat versicherte Patient mit der Praxis für Sprachtherapie LogoSieker eine schriftliche Honorarvereinbarung abschließt. Das Honorar für die Privatbehandlung wird zwischen dem Patienten und der Praxis vereinbart. Dies entspricht bei uns dem 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und liegt weit unter dem möglichen 2,5-fachen Höchstsatz.
Die Honorarvereinbarung für sprachtherapeutische Leistungen ist rechtsgültig, unabhängig davon, ob der Privatversicherte einen Erstattungsanspruch gegenüber einer privaten Krankenkasse, einer Beihilfestelle oder einem anderen Kostenträger hat.
Die Höhe der Erstattung durch die private Krankenversicherung richtet sich nach Ihrem Krankenversicherungsvertrag. Auch die von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen festgelegten Höchstsätze haben keinen Einfluss auf die Höhe der zwischen dem Patienten und der Praxis LogoSieker vereinbarten Vergütung.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne!
Preise für sprachtherapeutische Leistungen (pro Therapieeinheit):
Praxis für Sprachtherapie "LogoPraxis Sieker"
Detmolder Str. 237
33605 Bielefeld
Telefon: 0521 / 12 00 50 90 (auch über WhatsApp)
Fax: 0521 / 12 00 50 99
Praxis@Logosieker.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
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